Willkommen bei Ihrem XXL-Gutachter
Erfahrungen im Kfz-Schadenbereich und Versicherungsabwicklung seit 1994. Firmensitz in Wuppertal. Einsatzgebiet im Umkreis von 100 Km.
1) Kontakt aufnehmen
Telefon: 0202 / 74712369
Telefax: 0202 / 9795442
EMail:
- Kontaktformular -
2) Termin vereinbaren
Besuchen Sie uns in der
Schönen Aussicht 7,
42369 Wuppertal
oder wir kommen in einem Umkreis von 100 Km zu dem von Ihnen gewünschten Ort
3) Gutachten erhalten
Zusendung des Gutachtens –
auf Wunsch ist der Versand zu der entsprechenden Versicherung auch möglich
Was macht uns aus?
Praxisnah
Die erstellte Kalkulation basiert auf praxisnahe Kenntnisse in Bezug auf die Umsetzung der Reparatur.
Equipment
Das erforderliche Equipment, z. B. für Demontage, Achsvermessung etc., ist durch eine eigene Werkstatt vorhanden.
Erfahrung
20 Jahre Berufserfahrung und entsprechend großes Netzwerk zu Dienstleistern für die Schadenabwicklung
KFZ-Schaden-Gutachten allgemein
Haftpflichtschaden
lhr Fahrzeug wurde beschädigt. Sie sind schuldlos. Ein Haftpflichtschaden liegt vor. Der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung ist verpflichtet den vorliegenden Schaden zu regulieren.
Nur durch ein Unfall-Schaden-Gutachten erhalten Sie eine klare Information über die Schadenshöhe und den Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Wir beraten Sie gerne über die gesamte Abwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Sie als Geschädigte/r besitzen alle Hoheitsrechte in der Schadensache, somit darf auch die gegnerische Versicherung Ihnen keine Vorschriften in Bezug auf die Geltendmachung Ihre Schadenersatzansprüche machen. Gesetzliche Vorschriften sind zu berücksichtigen.
Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen in Anspruch nehmen, auch einen Rechtsanwalt, ohne vorherige Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung. Diese zusätzlichen Kosten gehören zur Schadenerfassung und sorgfältiger Bearbeitung, und müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. Kein Problem beim schuldlosen Unfall. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Verkehrs-Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.
Wertminderung
Falls lhr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre alt ist und weniger als 100.000 Km Fahrleistung hat, steht lhnen nach erfolgter Unfallinstandsetzung eine merkantile Wertminderung zu.
Die Höhe wird von uns im Rahmen des Unfallgutachten nach einem anerkannten System berechnet und im Gutachten ausgewiesen.
Nutzungsausfall
Im Haftpflichtschadenfall, also schuldlosen Unfall, steht lhnen für die Dauer der Unfallschadenreparatur ein Unfallersatzfahrzeug oder ein finanzieller Ausgleich zu. Auch diese Angaben stehen im Unfallgutachten.
Der Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie der merkantile Minderwert ist von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu leisten.
Kostenvoranschlag / Kurzgutachten
lhr Fahrzeug hat einen kleinen Unfallschaden erlitten und Sie sind schuldlos. Dann sprechen Sie ebenfalls unser Kfz-Sachverständigen-Büro an um den Schaden zu besichtigen und nach Schadenhöhe ein Unfallgutachten zu erstellen.
Bei Bagatellschäden fertigen wir einen anerkannten Kostenvoranschlag. Ein Kurz-Gutachten in kleiner Ausführung mit Kalkulation und Schadensbildern. Natürlich beraten wir Sie vollumfänglich um Fehler auszuschließen. Auch hier werden unsere Gutachter-Gebühren von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung vollständig ausgeglichen.
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden ist der Schaden der nach den AGB's der eigenen Versicherung abgedeckt wird unter Berücksichtigung einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Im Kaskoschadenfall ist immer die eigene Fahrzeugversicherung anzusprechen. Kaskoschäden sind z.B. Diebstahl, Brand, Sturm, Elementarschaden, Schaden durch Haarwild, Einbruch-Diebstahlschaden, Vandalismus und andere Schäden welche Sie in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen müssen.
Einen freien unabhängigen Kfz-Sachverständigen um ein Unfallgutachten zu erstellen wird von Ihrer Kasko-Versicherung nicht akzeptiert / bezahlt. Ein Vollkaskoschaden ist ebenso nach den AGB's lhrer eigenen Fahrzeugversicherung geregelt. Diese Ausführungen sind zu beachten.
Bei einem Vollkaskoschaden können sich Ihre Prämienzahlungsbeträge ändern. Einen freien unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Unfallgutachten wird von Ihrer Versicherung nicht akzeptiert / bezahlt. Trotzdem kann es nach Rücksprache mit der eigenen Fahrzeugversicherung auch andere Möglichkeiten geben.
Also bei einem Teilkasko- und Vollkasko-Schaden immer die eigene Fahrzeugversicherung ansprechen.
Unser Team
Michael Ciommer
- Kfz-Mechaniker-Meister -
Karsten Ciommer
- Sachbearbeiter -
Laura Ciommer
- Sachbearbeiterin -
Wieso uns wählen?
Terminwahrnehmung innerhalb von 24 Stunden
Gutachtenerstellung innerhalb von 72 Stunden. (Gutachten für Sonderfahrzeuge und kalkulatorischen Totalschäden können z. B. durch eine Restwertermittlung zu Verzögerung führen)
Wir nehmen Kontakt zum Versicherungsunternehmen auf, versenden das Gutachten und stehen für Rückfragen zur Verfügung
Ihr Kontakt zu uns
XXL-Gutachter
Schöne Aussicht 7, 42369 Wuppertal
0202 / 74712369
0170 / 2076882
0202 / 9795442